
Kapital, das gegen Gewährung von Genussrechte n bei einer Bank eingezahlt ist (Genussrechtsverbindlichkeiten), ist dem haftenden Bankeigenkapital zuzurechnen, wenn 1. es bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt und das Institut berechtigt ist, im Fall eines Verlust s Zinszahlungen aufzuschieben; 2. vereinbart ist, das es im Fall des Insolvenzv......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/genussrechte-als-haftendes-bankeig
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